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Niklas
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Text BGH kippt generelles Verbot von Haustieren Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Gute Nachricht für alle Tierfreunde: Vermieter dürfen die Haltung von Hunden und Katzen nicht generell verbieten. Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch, dem, 20.3.13 verkündeten Urteil (Az.: VIII ZR 168/12). Allerdings muß diese Freigabe jeweils im Detail betrachtet werden, d.h. es gibt unterschiedliche Auslegungen bspw. je nach Tiergattung, nach Anzahl und Gefährlichkeit der Tiere, nach Verwendungszweck sowie auch nach Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn.

Natürlich lässt es einen Eigentümer nicht kalt, wenn der Mieter seine Wohnung in einen Zoo verwandelt. Viele versuchen, das mit Zusatzvereinbarungen zum Mietvertrag auszuschließen. Allerdings erklärten verschiedene Gerichte Klauseln für unwirksam, die nicht zwischen kleinen und größeren Haustieren unterscheiden.

Eine gut sortierte Übersicht diverser Einzelurteile hat die Zeitschrift "Das Haus" zusammengestellt. In der Online-Reportage: Rechte als Mieter:
Urteile rund ums Haustier
finden sich auch die Aktenzeichen zu den zitierten Urteilssprüchen, mithilfe derer ihr weiter-googeln könnt.

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*** Glück ist das einzige, was sich verdoppelt, wenn man es teilt (A. Schweitzer)


20.03.2013 21:31 Homepage von Niklas Beiträge von Niklas suchen Nehme Niklas in Deine Freundes-Liste auf
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