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Niklas
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Achtung Jäger wegen Tötung eines Wolfes vor Gericht Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Prozess um getöteten Wolf geht in die nächste Runde -
Kläger und Beklagter gehen in Berufung


Der Fall um den im letzten Jahr von einem Jäger tödlich verletzten Wolf wird nun in nächster Instanz vor dem Landgericht Koblenz verhandelt. Da sowohl der angeklagte Jäger als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen sind, wird das Verfahren neu aufgerollt. Nachdem der 72-jährige Jäger aus der Nähe von Bonn im April 2012 in seinem Jagdrevier nahe Hartenfels im Westerwald (Rheinland-Pfalz) einen Wolf erschossen hatte, wurde er in einem Strafprozess vom Richter des zuständigen Amtsgericht Montabaur im Januar diesen Jahres wegen des Verstoßes gegen § 17 Tierschutzgesetz verurteilt.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden kann. Der Richter verurteilte den Jäger zu 70 Tagessätzen, was einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.500 EUR entspricht.

Die Staatsanwaltschaft, die den Jäger nicht nur wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sondern auch wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz angeklagt und eine Zahlung von 80 Tagessätzen und ein 6 monatiges Jagdverbot gefordert hatte, war mit dem Urteil des Gerichts nicht einverstanden und legte am nächsten Tag Berufung ein. Auch der Jäger war mit dem Urteil nicht zufrieden, da er sich zu Unrecht verurteilt fühlte. Da dieses Urteil weitreichende Folgen für ihn hätte, hatte auch er am nächsten Tag Berufung eingelegt.

Da nun sowohl der Jäger, als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben, könnte das Landgericht theoretisch sogar eine höhere Strafe als die bisherigen 70 Tagessätze verhängen. Bliebe es bei dem Urteil des Amtsgerichtes, so kämen neben der Zahlung der 3.500 EUR, der Verfahrenskosten und der Tatsache, dass er vorbestraft ist, hinzu, dass er seine Jagderlaubnis und seine Waffenbesitzkarte abgeben muss, da dies die die einschlägigen Vorschriften bei einer Verurteilung von mehr als 60 Tagessätzen vorschreiben. Ohne eine gültige Waffenbesitzkarte muss er auch seine Jagdwaffen abgeben.

Unserer Meinung nach sollte hier ein Musterurteil gefällt werden, dass allen zukünftigen Ausreden von Todesschützen einen Riegel vorschiebt. Dass der Wolf kein Monster ist, sollte nun wirklich jeder moderne Mensch kapiert haben... Vor allem aber müssen wir endlich einsehen, dass wir Menschen auch nur Gast auf dem blauen Planeten sind und keinesfalls das Recht haben, aus egoistischen oder materiellen Gründen andere Lebewesen zu killen.

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*** Glück ist das einzige, was sich verdoppelt, wenn man es teilt (A. Schweitzer)


09.02.2013 23:38 Homepage von Niklas Beiträge von Niklas suchen Nehme Niklas in Deine Freundes-Liste auf
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