Die passenden Herrchen und Frauchen für Hund, Katz und Maus
Start Bei Problemen einen anderen Browser als IE nutzen Dein Profil Memberliste A-Z Web-Chat redaktionelles Magazin Fotogalerie 28.04.2024 - 18:44 
+++ Das #1 Netzwerk für echte Tierfreunde und tierliebe Singles +++ Die originale Initiative "Herrchen sucht Frauchen" +++ Bekannt aus Presse und TV wie ein bunter Hund +++ Seit mehr als 18 Jahren online +++ Nur bei uns mit der Lifetime Membership +++ Nur geprüfte Profile, authentisch, ehrlich und sicher +++ Eine Empfehlung von Dr. Feelgood +++

Tierfreund.Community » Team-Redaktion » Scheidungstiere ... wie ist die Rechtssituation » Hallo Gast [Login|Anmelden]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema abonnieren
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Scheidungstiere ... wie ist die Rechtssituation  
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Niklas
Initiator und Teamleiter


images/avatars/avatar-16.jpg
[meine Galerie]



Achtung Scheidungstiere ... wie ist die Rechtssituation Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Kein rechtlicher Anspruch auf ein
Umgangsrecht mit dem Familientier!


Immer wieder werden auch Haustiere zu Scheidungsopfern, und es stellt sich die Frage, ob einem der Eheleute nach der Scheidung ein Besuchs- oder Umgangsrecht z. B. für den gemeinsam angeschafften Hund zusteht. Mit dieser Frage musste sich jüngst auch das Oberlandesgericht Hamm beschäftigen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es einen solchen Anspruch nicht gibt (OLG Hamm, Az II-10 WF 240/10, Beschluss vom 25.11.2010).

Ein Umgangsrecht kennt das Bürgerliche Gesetzbuch nur für Kinder, nicht jedoch für Tiere. Gemäß § 1626 BGB gehört zum Wohle des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Das Gericht hat klar gestellt, dass dies nicht auf Tiere entsprechend anwendbar ist. Derjenige, der nach einer Scheidung den ehemals gemeinsamen Hund oder die Katze besuchen möchte, tue dies aus eigenen emotionalen Bedürfnissen und nicht zum Wohle des Tieres. Diese Situationen seien nicht vergleichbar.

"Schon das OLG Bamberg hat 2003 ein gesetzliches Umgangsrecht für einen Hund verneint. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, wenn nicht das Gesetz geändert wird und auch für Haustiere ein Umgangsrecht ausdrücklich aufgenommen wird", so Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht. "Anders sieht es jedoch aus, wenn die Eheleute z. B. in einem Ehevertrag ein Besuchs- oder Umgangsrecht für den Fall der Trennung bzw. der Scheidung miteinander vereinbart haben", so Fries weiter. Allen Tierfreunden kann daher zum Wohl des Tieres nur geraten werden, für den Fall der Fälle eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.


© Copyright TASSO e.V.

__________________
*** Glück ist das einzige, was sich verdoppelt, wenn man es teilt (A. Schweitzer)


14.01.2011 16:58 Homepage von Niklas Beiträge von Niklas suchen Nehme Niklas in Deine Freundes-Liste auf
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Tierfreund.Community » Team-Redaktion » Scheidungstiere ... wie ist die Rechtssituation


Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt 2005-2024 Tierfreund.com
Das #1 tierliebe Freunde Netzwerk ist bekannt aus Presse und TV (gesch. Marken)
rtl tiersendung
3sat tiersendung
zdf tiersendung
wdr tiersendung
ndr tiersendung
vox tiersendung
atv tiersendung

Die # 1 tierliebe Kontaktinitiative "Herrchen sucht Frauchen"