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Geschrieben von Niklas am 21.10.2012 um 02:17:

stopp Die Tierschutzgesetz-Novellierung ist viel zu mau!

Anhörung zur Tierschutzgesetz-Novellierung
Tierschützer protestieren vor dem Bundestag gegen das Gesetzesvorhaben


Am 17. Oktober 2012 fand im Deutschen Bundestag die öffentliche Anhörung zur Novellierung des Tierschutzgesetzes statt. Für den Bund gegen den Missbrauch der Tiere (bmt) war hierbei der renommierte Tierschutzrechtsanwalt Dr. Konstantin Leondarakis anwesend. Gleichzeitig demonstrierten die Tierschutzverbände vor dem Reichstagsgebäude gegen den vorliegenden Gesetzentwurf und forderten ein Tierschutzgesetz, das diesen Namen auch verdient, und die Tiere wirklich schützt.

Maßgebliche Diskussionspunkte während der Anhörung waren das geplante Verbot des Heißbrandes bei Pferden und der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2017. Zahlreiche andere drängende Tierschutzprobleme wie das Verbot von Wildtieren in Zirkussen, der Auslandstierschutz, die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage oder ein Sodomieverbot kamen überhaupt nicht oder nur am Rande zur Sprache.

„Der vorliegende Gesetzentwurf führt zu keinen grundlegenden Verbesserungen für die Tiere und trägt dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz nur ungenügend Rechnung“, kritisiert Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO, am Rande der Protestveranstaltung. „Ein Verbot der Pelztierhaltung und ein Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen bleibt ebenso unberücksichtigt wie eine Begrenzung von Schmerzen und Leiden in Tierexperimenten. Insgesamt lässt das Gesetzgebungsverfahren, das noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll, nur wenig für einen tatsächlichen Schutz unserer Mitgeschöpfe erwarten“, ergänzt Petra Zipp, 1. Vorsitzende des bmt.


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